Geld-zurück-Garantie
Zuschlag erhalten? Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Mit unserer Sonderkündigungsregelung sichern Sie sich volle Flexibilität – und 100 % Erstattung für nicht gelieferte Ausgaben.
📞 +49 2102 711 714
Mo–Fr von 09:00–17:00 Uhr
Rückerstattung innerhalb von 7–10 Werktagen
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Wenn Sie über Argetra eine Immobilie erfolgreich ersteigern, können Sie Ihr Abonnement sofort beenden, sobald der Zuschlag rechtskräftig ist.
Das Beste: Alle bereits gezahlten, aber noch nicht gelieferten Ausgaben erstatten wir zu 100 %.
Was Sie dafür tun müssen: Nur den Zuschlagsbeschluss hochladen – den Rest erledigen wir.
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Der Zuschlag wird in der Regel im Versteigerungstermin durch das Gericht erteilt.
Rechtskräftig wird er nach Ablauf einer zweiwöchigen Beschwerdefrist, sofern kein Einspruch eingelegt wurde.
Beispiel: Erfolgt der Zuschlag am 3. Juni, wird er ab dem 18. Juni rechtskräftig, wenn keine Beschwerde eingeht.
Wichtig: Erst ab diesem Zeitpunkt gilt das Eigentum als vollständig übertragen – und Ihre Sonderkündigung wird gültig.
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Nach Eingang Ihres Antrags und des Zuschlagsbeschlusses wird die Rückerstattung innerhalb von 7–10 Werktagen bearbeitet. Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf dem ursprünglich verwendeten Zahlungsweg.
Bitte beachten Sie, dass je nach Zahlungsanbieter oder Bank die Gutschrift noch einige zusätzliche Werktage in Anspruch nehmen kann.
Das Geld wird von uns sofort nach Bearbeitung angewiesen – wann es auf Ihrem Konto sichtbar ist, hängt vom jeweiligen Dienstleister ab (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna oder Banküberweisung).
Tipp: Bitte achten Sie auf vollständige Angaben im Formular – das beschleunigt die Bearbeitung.
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Nein – eine separate Kündigung ist nicht erforderlich, wenn Sie unser Sonderkündigungsrecht mit Geld-zurück-Garantie nutzen.
Sobald Sie den rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss über das Formular einreichen, kündigen wir Ihr Abonnement automatisch und kümmern uns um die Rückerstattung offener Beträge.
Einfach. Direkt. Ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
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Bereits gelieferte Ausgaben bleiben selbstverständlich bei Ihnen und sind nicht Bestandteil der Rückerstattung.
Erstattet werden ausschließlich bereits gezahlte Beträge für Ausgaben, die Sie noch nicht erhalten haben – ganz im Sinne unserer fairen Geld-zurück-Garantie.
Sie zahlen also nur für das, was Sie wirklich bekommen haben.