Der Ablauf einer Zwangsversteigerung – so läuft ein Versteigerungstermin wirklich ab

Ein Zwangsversteigerungstermin ist kein normaler Immobilienverkauf – sondern ein gerichtliches Verfahren mit klaren Regeln und überraschend viel Spannung. Wer erfolgreich mitbieten möchte, sollte den Ablauf genau kennen und vorbereitet auftreten. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie ein Versteigerungstermin abläuft – und worauf Sie achten sollten.

Vor dem Termin: Gut vorbereitet ist halb ersteigert

Noch bevor Sie den Versteigerungssaal betreten, sollten Sie:

  • das Verkehrswertgutachten sorgfältig gelesen haben,

  • das Aktenzeichen, den Verkehrswert und das geringste Gebot kennen,

  • mögliche Belastungen oder Wohnrechte geprüft haben,

  • und die Finanzierung gesichert haben (inkl. Sicherheitsleistung von 10 %).

👉 Tipp: Besuchen Sie zur Vorbereitung mindestens einen Termin als Zuschauer:in – das schafft Routine und senkt die Nervosität.

Der Versteigerungstermin – Schritt für Schritt

Der Termin selbst wird beim zuständigen Amtsgericht durchgeführt und von einer/einem Rechtspfleger:in geleitet. Es gibt drei Phasen:

1. Bekanntmachungsteil

Der Termin beginnt mit der Verlesung:

  • der Beteiligten (Bieter:innen, Gläubiger, Eigentümer)

  • der Versteigerungsbedingungen (z. B. Mindestgebot, bestehen bleibende Rechte)

  • eventueller Besonderheiten (z. B. Wohnrechte, Mietverhältnisse, Baulasten)

Danach fordert das Gericht zur Abgabe von Geboten auf.

2. Bietphase

Jetzt wird es spannend. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. In dieser Zeit können Sie Gebote abgeben – mündlich, klar und mit vollständiger Namensangabe.

Wichtig:

  • Gebote müssen über dem geringsten Gebot liegen.

  • Sie können jederzeit ein neues Gebot abgeben, solange die Bietzeit läuft.

  • Nach 30 Minuten fragt das Gericht erneut: „Weitere Gebote?“ – erst wenn niemand mehr bietet, wird das letzte Gebot dreimal aufgerufen.

3. Zuschlagsentscheidung

Nach dem letzten Aufruf prüft das Gericht:

  • Ob das Gebot zulässig ist (z. B. über 5/10 bzw. 7/10 des Verkehrswerts)

  • Ob der/die Gläubiger:in dem Zuschlag zustimmt

  • Ob Gründe zur Zuschlagsversagung bestehen

Anschließend erfolgt entweder:

  • der Zuschlagsbeschluss, mit dem der/die Meistbietende Eigentümer:in wird

  • oder die Vertagung/Versagung, z. B. bei zu niedrigem Gebot oder Gläubigerwiderspruch

Sicherheitsleistung & Zahlung

Bereits im Termin muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts nachgewiesen werden (z. B. als Bankbürgschaft, Scheck oder Überweisung).
Die restliche Zahlung des Bargebots ist innerhalb von 4–6 Wochen fällig.

Danach: Eigentum mit Pflichten

Mit dem Zuschlag übernehmen Sie:

  • alle Rechte und Pflichten an der Immobilie

  • ggf. Kosten und Lasten wie Wohngeld oder Grundsteuer

  • und tragen ab diesem Zeitpunkt das volle wirtschaftliche Risiko

Achten Sie daher auf:

  • schnelle Beauftragung einer Gebäudeversicherung

  • Prüfung, ob die Immobilie bewohnt oder vermietet ist

  • Klärung etwaiger Sonderkündigungsrechte

Fazit

Ein Zwangsversteigerungstermin ist klar strukturiert, öffentlich und streng geregelt – aber dennoch emotional und dynamisch. Wer gut vorbereitet ist, ruhig bleibt und seine Gebotsstrategie kennt, kann mit etwas Geschick zum erfolgreichen Ersteher oder zur erfolgreichen Ersteherin werden.

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